Klare Erwartungen der Gäste
Wortlaut der Genehmigung zum Teilen von Hochzeitsfotos
Erklären Sie, was Gäste beitragen können, wer es sehen kann und ob genehmigte Uploads auf dem Bildschirm eines Veranstaltungsortes angezeigt werden dürfen.
Bereit zur Verwendung
Fotos und Videos, die dem Album „Alex und Sam“ hinzugefügt wurden, werden mit dem Paar geteilt. Genehmigte Uploads können für eingeladene Gäste sichtbar sein und kann in der Live-Hochzeits-Diashow erscheinen. Bitte laden Sie nur Medien hoch, die Sie gerne in diesem privaten Hochzeitsraum teilen möchten.
Beschreiben Sie die tatsächliche Zielgruppe
Geben Sie an, ob Uploads nur für Paare möglich sind, nach Genehmigung für geladene Gäste sichtbar sind oder für eine Live-Diashow in Frage kommen. Beschreiben Sie eine Galerie nicht als privat, ohne zu erklären, wer den Link erhält.
Separater Beitrag zur Veröffentlichung
Das Hochladen eines Fotos und die Freigabe zur breiteren Anzeige sind verschiedene Aktionen. Der Wortlaut sollte die Kontrollen widerspiegeln, die das Paar tatsächlich nutzen wird.
Eine Route für den menschlichen Kontakt anbieten
Sagen Sie den Gästen, wie sie dem Paar oder dem benannten Organisator ein Anliegen vorbringen können. Bei dieser Vorlage handelt es sich um eine praktische Formulierung, nicht um eine Rechtsberatung.
Fragen, beantwortet
Bedeutet das Hochladen eines Fotos, dass es öffentlich gepostet werden kann?
Nicht automatisch. Geben Sie die beabsichtigte Zielgruppe an und holen Sie eine gesonderte Genehmigung ein, bevor Sie Gastmedien in öffentlichen Marketing- oder Social-Media-Beiträgen verwenden.
Sollten wir die Live-Diashow erwähnen?
Ja, wenn genehmigte Gast-Uploads möglicherweise auf dem Bildschirm eines Veranstaltungsortes angezeigt werden. Machen Sie die Möglichkeit sichtbar, bevor Gäste einen Beitrag leisten.
Ist dieser Wortlaut eine Rechtsberatung?
Nein. Es handelt sich um eine verständliche Planungsvorlage. Die Anforderungen können je nach Gerichtsbarkeit und beabsichtigter Verwendung variieren. Holen Sie daher entsprechende Beratung für die öffentliche oder kommerzielle Wiederverwendung ein.